Gesetzliche Krankenkasse
Seit dem 1. Januar 2012 übernehmen in Deutschland einige gesetzliche Krankenkassen für Pflichtversicherte in gewissen Teilen die Behandlung. Voraussetzung hierfür ist sowohl eine formlose ärztliche Bescheinigung als auch eine anerkannte berufliche Qualifikation des Behandelnden. Siehe Hinweis unten.
Teilnehmende Krankenkassen:
www.bv-osteopathie.de/de-kostenerstattung.html
Private Krankenkasse
Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen schon seit längerem die Kosten osteopathischer Leistungen. Bitte beachten Sie, dass einige Versicherungen für den Behandler eine Zulassung zum Naturheilpraktiker voraussetzen.
Bitte beachten Sie, dass eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse nicht garantiert werden kann. Informieren Sie sich am Besten vor der Behandlung direkt bei Ihrer Krankenkasse.
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